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Warrants und Derivativ - Risikohinweis
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    Diese Informationen werden Ihnen gemäß den Richtlinien der FSA zugänglich gemacht. Im Rahmen dieser Richtlinien wird Ihnen als Privatkunde mehr Schutz garantiert als anderen Kunden und Sie sollten sicherstellen, dass Ihr Unternehmen Sie diesbezüglich informiert. Nicht alle Risiken und anderen wesentlichen Aspekte bezüglich Garantiescheinen und/oder Derivatprodukten, wie Futures, Optionen und Aktien-CFDs können hier aufgeführt werden. Sie sollten sich nur dann an einem Derivatgeschäft beteiligen, wenn Sie die Art des Vertragsabschlusses sowie das Risikoausmaß verstehen. Sie sollten zudem davon überzeugt sein, dass der Vertrag im Hinblick auf Ihre Umstände und Finanzposition für Sie geeignet ist. Bestimmte Strategien, z.B. 'Spread' Positionen oder ein 'Stellagegeschäft' können genauso risikoreich sein wie eine 'long' oder 'short' Position.

    Obwohl Derivatinstrumente für das Management von Anlagerisiken genutzt werden können, sind einige Investitionen für viele Investoren nicht geeignet. Verschiedene Instrumente beinhalten unterschiedlich hohe Risiken und bevor Sie eine Entscheidung bezüglich des Handels mit diesen Instrumenten treffen, sollte Ihnen Folgendes bekannt sein.

1. Garantiescheine
Ein Garantieschein berechtigt zur Zeichnung von Aktien, Schuldverschreibungen, Anleihen oder Staatspapieren und ist gegenüber dem ursprünglichen Emittenten der Garantie geltend zu machen. Garantiescheine haben häufig einen hohen Verschuldungsgrad, so dass relativ geringe Preisschwankungen des zu Grunde liegenden Wertpapiers in unverhältnismäßig großen, negativen oder positiven, Preisschwankungen des Garantiescheins resultieren können. Die Preise von Garantiescheinen sind dementsprechend unbeständig.

Sie sollten einen Garantieschein nur erwerben, wenn Sie einen Verlust des investierten Gesamtbetrags zuzüglich aller Provisionen oder anderen Gebühren auf sich nehmen können.

Einige andere Instrumente werden auch als Garantiescheine bezeichnet sind aber tatsächlich Optionen (z.B. wird das Anrecht auf den Erwerb von Wertpapieren die nicht gegenüber dem ursprünglichen Emittenten der Wertpapiere, sondern einem Dritten geltend gemacht werden, häufig als ein 'gedeckter Optionsschein' bezeichnet.

2. Off-Exchange Garantiegeschäfte
Geschäfte mit Off-Exchange Garantiescheinen können größere Risiken darstellen als börsengehandelte Garantiescheine, da kein Börsenmarkt vorhanden ist auf dem Sie Ihre Position liquidieren können, um den Wert oder das Risiko der Garantie zu begutachten. Kauf- und Verkaufspreise sind nicht unbedingt notiert und selbst wenn sie es sind, werden Sie von den Händlern dieser Instrumente festgelegt und es ist letztendlich schwierig zu bestimmen wie marktgerecht ein Preis ist.

Ihr Unternehmen muss Sie darüber in Kenntnis setzen, wenn Sie ein Off-Exchange Geschäft abschließen und Sie bezüglich den damit verbundenen Risiken entsprechend beraten.

3. Futures
Bei Futures besteht die Verpflichtung, Ein- oder Auslieferungen aus dem zu Grunde liegenden Vermögensvertrag zu einem zukünftigen Termin zu tätigen oder, in einigen Fällen, die Position mit Cash zu liquidieren. Termingeschäfte (Futures) sind äußerst risikoreich. Die 'Verschuldung' oder 'Leverage', die häufig mit Termingeschäften in Verbindung stehen bedeutet, dass eine geringe Einlagerung oder Barzahlung sowohl hohe Verluste als auch Gewinne erbringen können. Es bedeutet zudem, dass relativ geringe Schwankungen zu einer überproportionalen Schwankung Ihres Anlagewerts führen können, und das kann sich zu Ihrem Vorteil aber auch Nachteil auswirken. Termingeschäfte haben eine Eventualhaftung und Sie sollten sich den Konsequenzen bewusst sein, im Besonderen sind die Einschussforderungen zu beachten, die in Paragraph (8) unten aufgeführt sind.

4. Optionen
Es gibt viele verschiedenen Optionsarten mit unterschiedlichen Eigenschaften, die folgenden Bestimmungen unterliegen.

Der Kauf von Optionen: Der Kauf von Optionen ist weniger risikoreich als der Verkauf. Sollte der Preis des zu Grunde liegenden Vermögens sich zu Ihrem Nachteil entwickeln, können Sie die Option einfach fallen lassen. Der Maximalverlust beschränkt sich auf die Prämie zuzüglich alle Provisionen oder anderer Geschäftsgebühren. Schließen Sie jedoch ein Vorprämiengeschäft in einem Terminkontrakt ab und üben die Option später aus, erhalten Sie die Future. Dabei werden Sie den Risiken ausgesetzt, die unter 'Termingeschäfte' und 'Eventualhaftungsgeschäfte' beschrieben werden.

Der Verkauf von Optionen: Beim Verkauf einer Option ist das Risiko erheblich größer als beim Kauf einer Option. Sie sind möglicherweise für den Deckungsbetrag Ihrer Position verantwortlich und ein Verlustbetrag, der die eingelieferten Prämien bei weitem übersteigt, muss ggf. von Ihnen getragen werden. Beim Verkauf einer Option übernehmen Sie die rechtliche Verpflichtung, dass zu Grunde liegende Vermögen im Falle einer nachteiligen Ausübung der Option zu kaufen bzw. verkaufen, egal wie groß der Differenzbetrag zwischen Marktpreis und Ausübungspreis ist. Das Risiko ist geringer, wenn Sie das Grundvermögen, das hinsichtlich der vertraglichen Vereinbarung verkauft werden muss, bereits besitzen (sog. 'gedecktes Vorprämiengeschäft'). Das Risiko kann jedoch unbeschränkt sein, wenn Sie das Grundvermögen nicht besitzen (sog. 'ungedecktes Vorprämiengeschäft'). Ausschließlich erfahrene Personen sollten den Verkauf von ungedeckten Optionen in Erwägung ziehen und auch nur dann, wenn alle Einzelheiten bezüglich der zutreffenden Bedingungen und potentiellen Risiken vollständig bekannt sind.

Traditionelle Optionen: Bestimmte Unternehmen an der Londoner Börse verkaufen im Rahmen besonderer Börsenrichtlinien eine spezielle Art von Option, die sog. 'Traditionelle Option'. Diese kann risikoreicher sein als andere Optionen. Wechselseitige Preise sind gewöhnlich nicht notiert und es gibt keinen Börsenmarkt, auf dem eine offene Position aufgelöst oder ein Ausgleichs- und Gegengeschäft zur Aufhebung einer offenen Position getätigt werden kann. Die Wertbeurteilung sowie das Risikomanagement (für den Verkäufer) sind bei dieser Art Option sehr schwierig.

Bestimmte Optionsmärkte arbeiten auf gedeckter Basis, d.h. der Käufer zahlt zum Erwerbszeitpunkt nicht die gesamte Prämie auf seine Option. In dieser Situation werden Sie ggf. nachfolgend dazu aufgefordert Einschusszahlungen, bis zur Höhe Ihrer Prämie, auf die Option zu leisten. Kommen Sie der Aufforderung nicht nach, kann Ihre Position in der gleichen Art und Weise aufgelöst oder liquidiert werden, wie eine Futures-Position.

5. Aktien CFDs
Futures- und Optionskontrakte werden auch Aktien CFDs genannt. Dabei kann es sich um Optionen und Futures des FTSE 100 Index oder anderen Indexen sowie auch um Währungs- und Zinssatz-Swaps handelt. Jedoch können diese Verträge im Gegensatz zu anderen Futures und Optionen nur mit Cash liquidiert werden. Eine Anlage in Aktien CFDs trägt die gleichen Risiken wie eine Investition in ein Termingeschäft oder eine Option und Sie sollten mit den Einzelheiten, jeweils in den Paragraphen (3) und (4) aufgeführt, vertraut sein. Geschäfte mit Aktien CFDs können auch mit einer Eventualhaftung verbunden sein und Sie sollten mit den entsprechenden Konsequenzen vertaut sein (Erläuterungen in Paragraph (8) unten.

6. Off-Exchange Geschäfte
Es ist nicht immer eindeutig, ob ein bestimmtes Derivatgeschäft an der Börse oder in einer Off-Exchange Derivattransaktion getätigt wird. Ihr Unternehmen muss Sie informieren, wenn Sie sich an einer Off-Exchange Derivattransaktion beteiligen.

Obwohl einige Off-Exchange Märkte sehr liquide sind, können Geschäfte mit Off-Exchange oder 'nicht übertragbaren' Derivaten größere Risiken tragen als börsengehandelte Derivate, da kein Börsenmarkt zur Auflösung einer offenen Position vorhanden ist. Es kann sich als unmöglich erweisen eine vorhandene Position zu liquidieren, den Wert einer Position die sich aus einem Off-Exchange Geschäft ergibt zu beurteilen oder bestehende Risiken zu evaluieren. Kauf- und Verkaufspreise sind nicht unbedingt notiert und auch im Falle einer Notierung, werden sie von den Händlern dieser Instrumente bestimmt. Demzufolge kann es schwierig sein einen marktgerechten Preis zu ermitteln.

7. Auslandsmärkte
Die Risiken auf Auslandsmärkten unterscheiden sich von den Marktrisiken in Großbritannien. In einigen Fällen können die Risiken größer sein. Ihr Unternehmen muss Ihnen bei Anfrage relevante Risiken und Schutzmaßnahmen erläutern, die auf den Auslandsmärkten bestehen. Zudem muss deutlich gemacht werden in welchem Umfang das Unternehmen bei Verlusten der Auslandsfirma (über die es Geschäfte tätigt) haftbar gemacht werden kann. Die potentiellen Gewinne oder Verluste aus Geschäften auf Auslandsmärkten oder aus Devisenverträgen werden von Wechselkursschwankungen beeinflusst.

8. Eventualverbindlichkeitsgeschäfte
Gedeckte Eventualverbindlichkeitsgeschäfte erfordern eine Kaufpreiszahlung in Raten und keine sofortige Zahlung des gesamten Kaufpreises.

Bei Geschäftsabschlüssen mit Futures, Aktien CFDs oder Verkaufsoptionen ist ein Verlust Ihrer gesamten Einschusszahlung möglich, um eine Position zu eröffnen oder zu erhalten. Bei einer nachteiligen Marktentwicklung werden Sie möglicherweise dazu aufgefordert kurzfristig eine erhebliche Zusatzeinlage zu leisten, um Ihre Position zu erhalten. Bei Versäumnis dieser Aufforderung innerhalb des erforderlichen Zeitrahmens nachzukommen, wird Ihre Position möglicherweise zu einem Verlust liquidiert und Sie sind für die Deckung des resultierenden Defizits verantwortlich.

Auch bei einem ungedeckten Geschäftsabschluss kann eine weitere Zahlungsverpflichtung unter bestimmten Umständen zutreffen, die über dem ursprünglichen Betrag liegen, den Sie bei Vertragsabschluss gezahlt haben.

Es sei denn (wie ausdrücklich durch die FSA festgelegt) Ihr Unternehmen tätigt ausschließlich Deckungs- oder Eventualverbindlichkeitsgeschäfte mit Ihnen oder für Sie, wenn sie an einer anerkannten oder designierten Börse oder gemäß den Richtlinien einer solchen gehandelt werden. Eventualverbindlichkeitsgeschäfte die nicht auf diese Art und Weise abgewickelt werden, können ein erheblich größeres Risiko für Sie bedeuten.

9. Geschäfte mit Haftungsbeschränkung
Bevor Sie sich an einem Geschäft mit Haftungsbeschränkung beteiligen sollten Sie von Ihrem Unternehmen, mit dem Sie diese Geschäfte abschließen, eine offizielle schriftliche Erklärung erhalten in der bestätigt wird, dass sich der Umfang Ihrer Verlusthaftung bei jedem Geschäft auf den Betrag beschränkt, der von Ihnen vor Beteiligung an diesem Geschäft bewilligt wurde.

Den Betrag den Sie bei Geschäften mit Haftungsbeschränkung verlieren können ist geringer als bei anderen gedeckten Transaktionen, die über keine im Voraus bestimmte Verlustbeschränkung verfügen. Trotz der vereinbarten Beschränkung der Verlusthöhe auf einen festgelegten Betrag sollte Sie beachten, dass Verluste möglicherweise in relativ kurzer Zeit unterhalten werden müssen. Es besteht zwar eine Verlustbeschränkung, jedoch ist das Risiko eines Verlusts des vereinbarten Gesamtbetrags erheblich.

10. Bürgschaften
Wenn Sie Bürgschaften bei Ihrem Unternehmen als Sicherheit hinterlegen, hängt die Verwendung dieser sowohl von der jeweiligen Geschäftsart ab als auch davon, wo das Geschäft abgewickelt wird. Wesentliche Unterschiede in der Verwendung Ihrer Bürgschaft sind möglich und hängen davon ab, ob Sie Ihre Geschäfte an einer offiziell anerkannten und designierten Börse tätigen, gemäß den entsprechenden Richtlinien dieser Börse (and denen der angegliederten Verrechungsstelle) oder, ob Sie die Geschäfte Off-Exchange abwickeln. Eine hinterlegte Bürgschaft kann Ihnen als Ihr Eigentum aberkannt werden, sobald Geschäfte in Ihrem Auftrag ausgeführt wurden. Auch wenn sich Ihre Geschäfte letztendlich als gewinnbringend erweisen kann nicht garantiert werden, dass Sie die gleichen Vermögenswerte einziehen die Sie hinterlegt haben und müssen ggf. Barzahlungen akzeptieren. Sie sollten sich bei Ihrem Unternehmen informieren und ermitteln wie Ihre Bürgschaft verwendet wird.

11. Provisionen
Bevor Sie sich an einem Geschäft beteiligen sollten Sie Einzelheiten bezüglich aller Provisionen und anderer Gebühren für die Sie verantwortlich sind in Erfahrung bringen. Sollten einige Gebühren nicht zu den jeweiligen Preisen, sondern, beispielsweise, als Anteil eines Vertragswerts angegeben sein, sollten Sie eine eindeutige, schriftliche Erläuterung, einschließlich entsprechender Beispiele, anfordern, um die Einzelkosten genau festzustellen zu können. Falls die Provisionen bei Futures als Anteilswert angegeben werden, handelt es sich gewöhnlich um einen Anteil des gesamten Vertragswerts und nicht lediglich um einen Anteil der ersten Zahlung.

12. Geschäftsstreichungen
Im Rahmen bestimmter Geschäftsbedingungen kann es schwierig oder sogar unmöglich sein eine Position zu liquidieren. Dies kann beispielweise zu Zeiten schneller Preisentwicklungen der Fall sein, wenn der Preis in einer Handelssitzung so extrem steigt oder fällt, dass Geschäftsabwicklungen gemäß der Richtlinien der relevanten Börse eingestellt oder beschränkt werden. Die Platzierung eines limitierten Kaufauftrags kann Ihre Verluste nicht unbedingt auf die angestrebten Beträge beschränken, da die Marktbedingungen es möglicherweise nicht zulassen einen solchen Auftrag zum vereinbarten Preis auszuführen.

13. Schutz der Verrechnungsstelle
Auf vielen Börsen wird die Erfüllung eines Geschäfts, das Ihr Unternehmen (oder ein Drittunternehmen mit dem Ihre Firma in Ihrem Auftrag zusammenarbeitet) tätigt von der Börse oder der Verrechnungsstelle 'garantiert'. In den meisten Fällen ist es jedoch unwahrscheinlich, dass die Garantie Sie, d.h. den Kunden, deckt und es ist möglich, dass Sie im Falle einer versäumten Pflichterfüllung seitens Ihres Unternehmens oder eines Dritten nicht abgesichert sind.
Bei Anfrage muss Ihre Firma die Sicherheiten, die Ihnen aufgrund der Verechnungs-Garantie bei allen Börsederivativen mit denen sie handeln zustehen, erklären. Es gibt keine Verrechnungsstelle für traditionelle Optionen und gewöhnlich auch nicht für Off-Exchange Instrumente, die nicht gemäß den Richtlinien einer offiziell anerkannten oder designierten Börse gehandelt werden.  

14. Konkurs
Der Konkurs oder Ausfall Ihres Unternehmens oder eines anderen Brokers der mit Ihren Geschäften zu tun hat kann dazu führen, dass Positionen ohne Ihre Bewilligung liquidiert oder aufgelöst werden. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, dass Sie das reale Vermögen, das Sie als Bürgschaft hinterlegt haben, zurückbekommen und müssen ggf. Barzahlungen in Kauf nehmen. Bei Anfrage muss Ihr Unternehmen Sie bezüglich des Umfangs einer Haftübernahme bei Konkurs oder Ausfall von Drittunternehmen informieren, die in die Abwicklung Ihrer Geschäfte involviert sind.

15. Personen mit Wohnsitz in den USA und andere Personen in den Vereinigten Staaten
In Übereinstimmung mit dem US Warenbörsegesetz (CEA) sollten Sie davon in Kenntnis gesetzt sein, dass es IFX Markets Ltd rechtlich nicht möglich ist bestimmte Geschäfte im Auftrag von Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten auszuführen. Demzufolge und gemäß den Anforderungen des CEA setzen wir Sie darüber in Kenntnis, dass IFX Markets Ltd mit Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten keine Kauf- und/oder Verkaufsgeschäfte für Verträge oder Transaktionen für Warentermingeschäfte tätigen kann und wird. Dies schließt u.a. Verträge an allen US Börsen, Auslandsbörsen oder ausländischen Handelskammern ein, und erstreckt sich u.a. auch auf Verträge oder Geschäfte bezüglich aller Aktien (CFDs) auf Aktien- oder Effektenindexen.

Falls Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die “Compliance“ Abteilung unter: +44 20 7890 8990 oder per Email an: compliance@IFXmarkets.com.


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