1. Garantiescheine
Ein Garantieschein berechtigt zur Zeichnung von Aktien, Schuldverschreibungen,
Anleihen oder Staatspapieren und ist gegenüber dem ursprünglichen
Emittenten der Garantie geltend zu machen. Garantiescheine haben
häufig einen hohen Verschuldungsgrad, so dass relativ geringe
Preisschwankungen des zu Grunde liegenden Wertpapiers in unverhältnismäßig
großen, negativen oder positiven, Preisschwankungen des
Garantiescheins resultieren können. Die Preise von Garantiescheinen
sind dementsprechend unbeständig.
Sie sollten einen Garantieschein nur erwerben, wenn Sie einen
Verlust des investierten Gesamtbetrags zuzüglich aller
Provisionen oder anderen Gebühren auf sich nehmen können.
Einige andere Instrumente werden auch als Garantiescheine bezeichnet
sind aber tatsächlich Optionen (z.B. wird das Anrecht auf
den Erwerb von Wertpapieren die nicht gegenüber dem ursprünglichen
Emittenten der Wertpapiere, sondern einem Dritten geltend gemacht
werden, häufig als ein 'gedeckter Optionsschein' bezeichnet.
2. Off-Exchange Garantiegeschäfte
Geschäfte mit Off-Exchange Garantiescheinen können
größere Risiken darstellen als börsengehandelte
Garantiescheine, da kein Börsenmarkt vorhanden ist auf
dem Sie Ihre Position liquidieren können, um den Wert oder
das Risiko der Garantie zu begutachten. Kauf- und Verkaufspreise
sind nicht unbedingt notiert und selbst wenn sie es sind, werden
Sie von den Händlern dieser Instrumente festgelegt und
es ist letztendlich schwierig zu bestimmen wie marktgerecht
ein Preis ist.
Ihr Unternehmen muss Sie darüber in Kenntnis setzen, wenn
Sie ein Off-Exchange Geschäft abschließen und Sie
bezüglich den damit verbundenen Risiken entsprechend beraten.
3. Futures
Bei Futures besteht die Verpflichtung, Ein- oder Auslieferungen
aus dem zu Grunde liegenden Vermögensvertrag zu einem zukünftigen
Termin zu tätigen oder, in einigen Fällen, die Position
mit Cash zu liquidieren. Termingeschäfte (Futures) sind
äußerst risikoreich. Die 'Verschuldung' oder 'Leverage',
die häufig mit Termingeschäften in Verbindung stehen
bedeutet, dass eine geringe Einlagerung oder Barzahlung sowohl
hohe Verluste als auch Gewinne erbringen können. Es bedeutet
zudem, dass relativ geringe Schwankungen zu einer überproportionalen
Schwankung Ihres Anlagewerts führen können, und das
kann sich zu Ihrem Vorteil aber auch Nachteil auswirken. Termingeschäfte
haben eine Eventualhaftung und Sie sollten sich den Konsequenzen
bewusst sein, im Besonderen sind die Einschussforderungen zu
beachten, die in Paragraph (8) unten aufgeführt sind.
4. Optionen
Es gibt viele verschiedenen Optionsarten mit unterschiedlichen
Eigenschaften, die folgenden Bestimmungen unterliegen.
Der Kauf von Optionen: Der Kauf von Optionen ist weniger risikoreich
als der Verkauf. Sollte der Preis des zu Grunde liegenden Vermögens
sich zu Ihrem Nachteil entwickeln, können Sie die Option
einfach fallen lassen. Der Maximalverlust beschränkt sich
auf die Prämie zuzüglich alle Provisionen oder anderer
Geschäftsgebühren. Schließen Sie jedoch ein
Vorprämiengeschäft in einem Terminkontrakt ab und
üben die Option später aus, erhalten Sie die Future.
Dabei werden Sie den Risiken ausgesetzt, die unter 'Termingeschäfte'
und 'Eventualhaftungsgeschäfte' beschrieben werden.
Der Verkauf von Optionen: Beim Verkauf einer Option ist das
Risiko erheblich größer als beim Kauf einer Option.
Sie sind möglicherweise für den Deckungsbetrag Ihrer
Position verantwortlich und ein Verlustbetrag, der die eingelieferten
Prämien bei weitem übersteigt, muss ggf. von Ihnen
getragen werden. Beim Verkauf einer Option übernehmen Sie
die rechtliche Verpflichtung, dass zu Grunde liegende Vermögen
im Falle einer nachteiligen Ausübung der Option zu kaufen
bzw. verkaufen, egal wie groß der Differenzbetrag zwischen
Marktpreis und Ausübungspreis ist. Das Risiko ist geringer,
wenn Sie das Grundvermögen, das hinsichtlich der vertraglichen
Vereinbarung verkauft werden muss, bereits besitzen (sog. 'gedecktes
Vorprämiengeschäft'). Das Risiko kann jedoch unbeschränkt
sein, wenn Sie das Grundvermögen nicht besitzen (sog. 'ungedecktes
Vorprämiengeschäft'). Ausschließlich erfahrene
Personen sollten den Verkauf von ungedeckten Optionen in Erwägung
ziehen und auch nur dann, wenn alle Einzelheiten bezüglich
der zutreffenden Bedingungen und potentiellen Risiken vollständig
bekannt sind.
Traditionelle Optionen: Bestimmte Unternehmen an der Londoner
Börse verkaufen im Rahmen besonderer Börsenrichtlinien
eine spezielle Art von Option, die sog. 'Traditionelle Option'.
Diese kann risikoreicher sein als andere Optionen. Wechselseitige
Preise sind gewöhnlich nicht notiert und es gibt keinen
Börsenmarkt, auf dem eine offene Position aufgelöst
oder ein Ausgleichs- und Gegengeschäft zur Aufhebung einer
offenen Position getätigt werden kann. Die Wertbeurteilung
sowie das Risikomanagement (für den Verkäufer) sind
bei dieser Art Option sehr schwierig.
Bestimmte Optionsmärkte arbeiten auf gedeckter Basis,
d.h. der Käufer zahlt zum Erwerbszeitpunkt nicht die gesamte
Prämie auf seine Option. In dieser Situation werden Sie
ggf. nachfolgend dazu aufgefordert Einschusszahlungen, bis zur
Höhe Ihrer Prämie, auf die Option zu leisten. Kommen
Sie der Aufforderung nicht nach, kann Ihre Position in der gleichen
Art und Weise aufgelöst oder liquidiert werden, wie eine
Futures-Position.
5. Aktien CFDs
Futures- und Optionskontrakte werden auch Aktien CFDs genannt.
Dabei kann es sich um Optionen und Futures des FTSE 100 Index
oder anderen Indexen sowie auch um Währungs- und Zinssatz-Swaps
handelt. Jedoch können diese Verträge im Gegensatz
zu anderen Futures und Optionen nur mit Cash liquidiert werden.
Eine Anlage in Aktien CFDs trägt die gleichen Risiken wie
eine Investition in ein Termingeschäft oder eine Option
und Sie sollten mit den Einzelheiten, jeweils in den Paragraphen
(3) und (4) aufgeführt, vertraut sein. Geschäfte mit
Aktien CFDs können auch mit einer Eventualhaftung verbunden
sein und Sie sollten mit den entsprechenden Konsequenzen vertaut
sein (Erläuterungen in Paragraph (8) unten.
6. Off-Exchange Geschäfte
Es ist nicht immer eindeutig, ob ein bestimmtes Derivatgeschäft
an der Börse oder in einer Off-Exchange Derivattransaktion
getätigt wird. Ihr Unternehmen muss Sie informieren, wenn
Sie sich an einer Off-Exchange Derivattransaktion beteiligen.
Obwohl einige Off-Exchange Märkte sehr liquide sind, können
Geschäfte mit Off-Exchange oder 'nicht übertragbaren'
Derivaten größere Risiken tragen als börsengehandelte
Derivate, da kein Börsenmarkt zur Auflösung einer
offenen Position vorhanden ist. Es kann sich als unmöglich
erweisen eine vorhandene Position zu liquidieren, den Wert einer
Position die sich aus einem Off-Exchange Geschäft ergibt
zu beurteilen oder bestehende Risiken zu evaluieren. Kauf- und
Verkaufspreise sind nicht unbedingt notiert und auch im Falle
einer Notierung, werden sie von den Händlern dieser Instrumente
bestimmt. Demzufolge kann es schwierig sein einen marktgerechten
Preis zu ermitteln.
7. Auslandsmärkte
Die Risiken auf Auslandsmärkten unterscheiden sich von
den Marktrisiken in Großbritannien. In einigen Fällen
können die Risiken größer sein. Ihr Unternehmen
muss Ihnen bei Anfrage relevante Risiken und Schutzmaßnahmen
erläutern, die auf den Auslandsmärkten bestehen. Zudem
muss deutlich gemacht werden in welchem Umfang das Unternehmen
bei Verlusten der Auslandsfirma (über die es Geschäfte
tätigt) haftbar gemacht werden kann. Die potentiellen Gewinne
oder Verluste aus Geschäften auf Auslandsmärkten oder
aus Devisenverträgen werden von Wechselkursschwankungen
beeinflusst.
8. Eventualverbindlichkeitsgeschäfte
Gedeckte Eventualverbindlichkeitsgeschäfte erfordern eine
Kaufpreiszahlung in Raten und keine sofortige Zahlung des gesamten
Kaufpreises.
Bei Geschäftsabschlüssen mit Futures, Aktien CFDs
oder Verkaufsoptionen ist ein Verlust Ihrer gesamten Einschusszahlung
möglich, um eine Position zu eröffnen oder zu erhalten.
Bei einer nachteiligen Marktentwicklung werden Sie möglicherweise
dazu aufgefordert kurzfristig eine erhebliche Zusatzeinlage
zu leisten, um Ihre Position zu erhalten. Bei Versäumnis
dieser Aufforderung innerhalb des erforderlichen Zeitrahmens
nachzukommen, wird Ihre Position möglicherweise zu einem
Verlust liquidiert und Sie sind für die Deckung des resultierenden
Defizits verantwortlich.
Auch bei einem ungedeckten Geschäftsabschluss kann eine
weitere Zahlungsverpflichtung unter bestimmten Umständen
zutreffen, die über dem ursprünglichen Betrag liegen,
den Sie bei Vertragsabschluss gezahlt haben.
Es sei denn (wie ausdrücklich durch die FSA festgelegt)
Ihr Unternehmen tätigt ausschließlich Deckungs- oder
Eventualverbindlichkeitsgeschäfte mit Ihnen oder für
Sie, wenn sie an einer anerkannten oder designierten Börse
oder gemäß den Richtlinien einer solchen gehandelt
werden. Eventualverbindlichkeitsgeschäfte die nicht auf
diese Art und Weise abgewickelt werden, können ein erheblich
größeres Risiko für Sie bedeuten.
9. Geschäfte mit Haftungsbeschränkung
Bevor Sie sich an einem Geschäft mit Haftungsbeschränkung
beteiligen sollten Sie von Ihrem Unternehmen, mit dem Sie diese
Geschäfte abschließen, eine offizielle schriftliche
Erklärung erhalten in der bestätigt wird, dass sich
der Umfang Ihrer Verlusthaftung bei jedem Geschäft auf
den Betrag beschränkt, der von Ihnen vor Beteiligung an
diesem Geschäft bewilligt wurde.
Den Betrag den Sie bei Geschäften mit Haftungsbeschränkung
verlieren können ist geringer als bei anderen gedeckten
Transaktionen, die über keine im Voraus bestimmte Verlustbeschränkung
verfügen. Trotz der vereinbarten Beschränkung der
Verlusthöhe auf einen festgelegten Betrag sollte Sie beachten,
dass Verluste möglicherweise in relativ kurzer Zeit unterhalten
werden müssen. Es besteht zwar eine Verlustbeschränkung,
jedoch ist das Risiko eines Verlusts des vereinbarten Gesamtbetrags
erheblich.
10. Bürgschaften
Wenn Sie Bürgschaften bei Ihrem Unternehmen als Sicherheit
hinterlegen, hängt die Verwendung dieser sowohl von der
jeweiligen Geschäftsart ab als auch davon, wo das Geschäft
abgewickelt wird. Wesentliche Unterschiede in der Verwendung
Ihrer Bürgschaft sind möglich und hängen davon
ab, ob Sie Ihre Geschäfte an einer offiziell anerkannten
und designierten Börse tätigen, gemäß den
entsprechenden Richtlinien dieser Börse (and denen der
angegliederten Verrechungsstelle) oder, ob Sie die Geschäfte
Off-Exchange abwickeln. Eine hinterlegte Bürgschaft kann
Ihnen als Ihr Eigentum aberkannt werden, sobald Geschäfte
in Ihrem Auftrag ausgeführt wurden. Auch wenn sich Ihre
Geschäfte letztendlich als gewinnbringend erweisen kann
nicht garantiert werden, dass Sie die gleichen Vermögenswerte
einziehen die Sie hinterlegt haben und müssen ggf. Barzahlungen
akzeptieren. Sie sollten sich bei Ihrem Unternehmen informieren
und ermitteln wie Ihre Bürgschaft verwendet wird.
11. Provisionen
Bevor Sie sich an einem Geschäft beteiligen sollten Sie
Einzelheiten bezüglich aller Provisionen und anderer Gebühren
für die Sie verantwortlich sind in Erfahrung bringen. Sollten
einige Gebühren nicht zu den jeweiligen Preisen, sondern,
beispielsweise, als Anteil eines Vertragswerts angegeben sein,
sollten Sie eine eindeutige, schriftliche Erläuterung,
einschließlich entsprechender Beispiele, anfordern, um
die Einzelkosten genau festzustellen zu können. Falls die
Provisionen bei Futures als Anteilswert angegeben werden, handelt
es sich gewöhnlich um einen Anteil des gesamten Vertragswerts
und nicht lediglich um einen Anteil der ersten Zahlung.
12. Geschäftsstreichungen
Im Rahmen bestimmter Geschäftsbedingungen kann es schwierig
oder sogar unmöglich sein eine Position zu liquidieren.
Dies kann beispielweise zu Zeiten schneller Preisentwicklungen
der Fall sein, wenn der Preis in einer Handelssitzung so extrem
steigt oder fällt, dass Geschäftsabwicklungen gemäß
der Richtlinien der relevanten Börse eingestellt oder beschränkt
werden. Die Platzierung eines limitierten Kaufauftrags kann
Ihre Verluste nicht unbedingt auf die angestrebten Beträge
beschränken, da die Marktbedingungen es möglicherweise
nicht zulassen einen solchen Auftrag zum vereinbarten Preis
auszuführen.
13. Schutz der Verrechnungsstelle
Auf vielen Börsen wird die Erfüllung eines Geschäfts,
das Ihr Unternehmen (oder ein Drittunternehmen mit dem Ihre
Firma in Ihrem Auftrag zusammenarbeitet) tätigt von der
Börse oder der Verrechnungsstelle 'garantiert'. In den
meisten Fällen ist es jedoch unwahrscheinlich, dass die
Garantie Sie, d.h. den Kunden, deckt und es ist möglich,
dass Sie im Falle einer versäumten Pflichterfüllung
seitens Ihres Unternehmens oder eines Dritten nicht abgesichert
sind.
Bei Anfrage muss Ihre Firma die Sicherheiten, die Ihnen aufgrund
der Verechnungs-Garantie bei allen Börsederivativen mit
denen sie handeln zustehen, erklären. Es gibt keine Verrechnungsstelle
für traditionelle Optionen und gewöhnlich auch nicht
für Off-Exchange Instrumente, die nicht gemäß
den Richtlinien einer offiziell anerkannten oder designierten
Börse gehandelt werden.
14. Konkurs
Der Konkurs oder Ausfall Ihres Unternehmens oder eines anderen
Brokers der mit Ihren Geschäften zu tun hat kann dazu führen,
dass Positionen ohne Ihre Bewilligung liquidiert oder aufgelöst
werden. Unter bestimmten Umständen ist es möglich,
dass Sie das reale Vermögen, das Sie als Bürgschaft
hinterlegt haben, zurückbekommen und müssen ggf. Barzahlungen
in Kauf nehmen. Bei Anfrage muss Ihr Unternehmen Sie bezüglich
des Umfangs einer Haftübernahme bei Konkurs oder Ausfall
von Drittunternehmen informieren, die in die Abwicklung Ihrer
Geschäfte involviert sind.
15. Personen mit Wohnsitz in den USA und andere Personen
in den Vereinigten Staaten
In Übereinstimmung mit dem US Warenbörsegesetz (CEA)
sollten Sie davon in Kenntnis gesetzt sein, dass es IFX Markets
Ltd rechtlich nicht möglich ist bestimmte Geschäfte
im Auftrag von Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten
auszuführen. Demzufolge und gemäß den Anforderungen
des CEA setzen wir Sie darüber in Kenntnis, dass IFX Markets
Ltd mit Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten keine
Kauf- und/oder Verkaufsgeschäfte für Verträge
oder Transaktionen für Warentermingeschäfte tätigen
kann und wird. Dies schließt u.a. Verträge an allen
US Börsen, Auslandsbörsen oder ausländischen
Handelskammern ein, und erstreckt sich u.a. auch auf Verträge
oder Geschäfte bezüglich aller Aktien (CFDs) auf Aktien-
oder Effektenindexen.
Falls Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie
sich bitte an die “Compliance“ Abteilung unter:
+44 20 7890 8990 oder per Email an: compliance@IFXmarkets.com.